Auf Grundlage von § 10 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz i.V.m. § 1 Absatz 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz wurde diese Internetpräsenz wie am 10. Juli 2025 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet für den Fall einer öffentlichen Zustellung der Port Authority Bremen | Hansestadt Bremisches Hafenamt allgemein bestimmt.