Das Sachgebiet „Umwelt“ überprüft die Einhaltung der einschlägigen geltenden Rechtsnormen und betreut folgende Themen, für die es eng mit der Wasserschutzpolizei und der Umweltbehörde des Landes Bremen zusammenarbeitet:
1. Schiffsabfallentsorgung
Die Mitarbeitenden kontrollieren, dass Schiffe ihre Abfälle nach Abfallkategorien getrennt sammeln, anmelden und vorschriftsgemäß an Land abgeben. Ein verwirklichtes Abfallmanagement an Bord und die hafenseitige Entgegennahme verschiedenster Abfallarten schützen auch die Meeresumwelt oder die Umwelt in anderen Ländern mit Seehäfen, wo Abfälle nicht sorgfältig angenommen, verwertet oder deponiert werden können.
2. Ballastwasserbehandlung
Wenn Schiffe aus Stabilitätsgründen Ballastwasser mit sich führen und dieses im Hafen einleiten wollen, sollte es kaum Tiere oder Pflanzen aus anderen Gewässern (anderen aquatischen Ökosystemen) enthalten. Sie könnten die heimischen Tiere und Pflanzen verdrängen. Die Mitarbeitenden des Umwelt-Sachgebiets prüfen daher, ob Ballastwasser dem vorgeschriebenen Standard des Internationalen Ballastwasserübereinkommens entspricht, bevor es ins Hafenwasser abgelassen wird.
3. Landstromanschluss für Schiffe
Wenn Schiffe im Hafen an das Landstromnetz angeschlossen werden, müssen sie ihre eigenen Hilfsmotoren (Generatoren) nicht laufen lassen. Während der Liegezeit der Schiffe werden dann weniger Abgase (Emissionen) erzeugt. Das Sachgebiet Umwelt nimmt Anfragen von Schiffen entgegen, die im Hafen einen Landstromanschluss (Onshore Power Supply (OPS)) wünschen und die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen, und gibt sie weiter. So können mit dem Landstromanbieter Vereinbarungen dazu getroffen werden.
4. Unterstützen, informieren und beraten
Die Mitarbeitenden des Umwelt-Sachgebiets vermitteln den Schiffsbesatzungen, den Beauftragten der Schiffe (Schiffs-Agenten; Maklern) und den Hafenbetrieben (Terminalbetreibern), welche Regularien es zum Umweltschutz gibt und wie die Vorgaben erfüllt werden können. Auch über gesetzlichen Neuerungen oder Änderungen wird informiert.
Bei geplanten Anpassungen der lokalen Normen kann die Hafenbehörde beratend wirken.
* MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) vom 02.11.1973