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Leichte Sprache

Die Aufgaben vom Hafen-Amt

Das Hafen-Amt von der Stadt Bremen heißt:
Hanse-Stadt Bremisches Hafen-Amt.
Das Hafen-Amt hat viele wichtige Aufgaben.
Niemand anders als das Hafen-Amt
darf die Aufgaben machen.
Deshalb heißen die Aufgaben: hoheitliche Aufgaben.
Hier können Sie mehr lesen
über die Aufgaben vom Bremer Hafen-Amt

Verwaltung

Wir verwalten Häfen in Bremen und Bremerhaven.
Dafür haben wir die Hafen-Behörden.
Die Hafen-Behörden haben 2 Bereiche:
Hafen-Betriebs-Dienst und Hafen-Sicherheit.
Der Hafen-Betriebs-Dienst weiß alles über Schiffe.
Er weiß auch,
wie Schiffe funktionieren.
Er lenkt die Schiffe im Hafen so,
dass es keinen Unfall gibt.

Sicherheit

Die Schiffe haben eine Ladung.
Zum Beispiel:
Autos oder Obst aus anderen Ländern.
Im Hafen kommen die Schiffe an
und bringen eine Ladung mit.
Oder die Schiffe bekommen im Hafen eine Ladung
und fahren mit der Ladung weg.
Manchmal ist die Ladung gefährlich.
Die Hafen-Sicherheit schaut sich die Ladung an.
Sie passt auf,
dass mit der Ladung kein Unfall passiert.
Sie passt auch auf,
dass das Wasser im Hafen sauber bleibt.
Das nennt man: Umwelt-Schutz.

Verbrechen

Wir passen auf,
dass im Hafen kein Verbrechen passiert.
Das nennt man auch: Gefahren-Abwehr.
Dazu überlegen wir,
wie man den Hafen sicher machen kann.
Dann prüfen wir immer wieder,
ob der Hafen sicher ist.
Damit es im Hafen kein Verbrechen gibt,
gibt es Regeln für die Sicherheit im Hafen.
Die Regeln heißen: ISPS-Code.
In den Regeln steht,
wie der Hafen sein muss,
damit er sicher ist.
In den Regeln steht auch,
wo man im Hafen besonders gut aufpassen muss.
Wir machen den Hafen so,
wie es in den Regeln steht.
Wir schauen überall genau hin
und passen auf, dass es kein Verbrechen gibt.
Vielleicht gibt es doch einmal ein Verbrechen.
Dann haben wir einen Plan.
Im Plan steht, was wir bei Verbrechen tun müssen.
Der Plan ist für den ganzen Hafen.
Im Hafen gibt es Boote
mit starkem Motor.
Die Schiffe heißen: Schlepper.
Die Boote können
große Schiffe mit viel Ladung ziehen.
Sie ziehen die großen Schiffe in den Hafen
und wieder aus dem Hafen raus.
Wir prüfen, welche Firmen im Hafen
die Boote fahren dürfen.

Fische fangen

Im Hafen kann man Fische fangen.
Aber:
Dafür braucht man eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt:
Fischerei-Erlaubnis-Schein.
Wir prüfen,
wer eine Erlaubnis bekommen kann.
Wenn Sie eine Erlaubnis wollen,
brauchen Sie einen Fischerei-Schein.
Der Fischerei-Schein kann für Bremen sein
oder für ganz Deutschland.
Wenn Sie einen Fischerei-Schein haben,
können Sie im Hafen-Amt eine Erlaubnis bekommen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:

  • Infos und Nachrichten für das Bundesland Bremen.
  • Infos und Arbeits-Ergebnisse aus Politik und Verwaltung.
  • Infos über Ämter, Projekte und andere Einrichtungen in Bremen.

Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:

  • Die Farben sind gleich.
  • Die Schrift-Art ist gleich.
  • Der Aufbau ist immer ähnlich.

So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

Weißer Bereich oben

Ganz oben ist ein weißer Bereich:

Weißes Band über der Hauptnavigation

Dort sehen Sie:

  • das Logo von der Freien Hansestadt Bremen
  • den Namen von der Internet-Seite
  • eine Suche

Oben links sehen Sie immer das Logo von der Freien Hansestadt Bremen.

HANSESTADT BREMISCHES HAFENAMT

Neben dem Logo steht ein Name.

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Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.

Themen finden

Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:

Hauptmenü

Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.

Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Amtsleitung, Hafenkapitän.
Der Bereich gehört zu: Wir über uns.
Das sieht dann so aus:

Nutzungspfad

Unten auf der Internet-Seite

Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:

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  • Startseite
    Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
  • Kontakt
    Hier finden Sie Infos über Ansprechpersonen.
  • Anfahrt
    Hier finden Sie, wie Sie uns besuchen können
  • Barrierefreiheit
    Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
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    • Wer die Internet-Seite gestaltet hat
    • Wer sich um die Internet-Seite kümmert
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    Wann waren Sie auf der Internet-Seite?
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    Hier steht, was wir mit den Infos machen.
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